Haarersatz als Hilfsmittel – wichtige Information für Ärztinnen und Ärzte
Viele Patientinnen, die unter Haarausfall oder sehr feinem, dünner werdendem Haar leiden, erfahren eine erhebliche emotionale Belastung. Was oft nicht ausreichend bekannt ist: Ein Anspruch auf Haarersatz besteht nicht ausschließlich bei Chemotherapie.
Liegt eine ärztlich diagnostizierte Form der Alopezie vor, kann Haarersatz als medizinisches Hilfsmittel verordnet werden. Dabei handelt es sich – vergleichbar mit einer Prothese – um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und nicht um eine budgetrelevante Verordnung.
Die Ausstellung einer entsprechenden Verordnung ist durch verschiedene Fachrichtungen möglich, unter anderem durch:
- Dermatolog:innen
- Hämatolog:innen
- Gynäkolog:innen
- Internist:innen
- Neurolog:innen
Mit einer Verordnung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität Ihrer Patientinnen. Für viele Frauen bedeutet Haarersatz weit mehr als eine ästhetische Lösung – er kann helfen, Selbstbewusstsein, Würde und ein Stück Identität zurückzugeben.
Um Sie im Praxisalltag zu unterstützen und die Verordnung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie auf dieser Seite hilfreiche Informationen und praktische Hinweise rund um das Thema Haarersatz.
Gemeinsam können wir betroffene Frauen bestmöglich begleiten und stärken.
Für Ärztinnen & Ärzte
Empfehlung zur Verordnung von Haarersatz
Damit Ihre Patientinnen die bestmögliche Unterstützung durch ihre Krankenkasse erhalten, empfehlen wir folgende Formulierung auf der Verordnung:
- „Haarersatz (Langzeitversorgung, mind. 12–15 Monate)“
(anstelle von „Kunsthaarperücke“)
Je nach Diagnose ergänzen:
- z. B. Alopezie (Alopecia androgenetica Typ Ludwig II–III)
- Alopezcia diffusa
- Narbige Alopezie
- Alopezia Areata
- Alopecia totalis und universalis
- Trichotillomanie
- oder therapiebedingter Haarverlust (z. B. Chemotherapie)
Medizinisch begründete Ergänzungen:
- „Echthaar-Haarersatz zur permanenten tragen mehr als 8 Std am Tag oder permanente Befestigung erforderlich“
- „Kunsthaar nicht geeignet“
Wichtiger Hinweis bei starkem Schwitzen:
- Bei ausgeprägtem Schwitzen der Kopfhaut sollte „Hyperhidrose der Kopfhaut“ ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt werden
- Dies gilt insbesondere, wenn keine Allergien oder dermatologischen Erkrankungen vorliegen, jedoch z. B.:
- Klimakterium (Wechseljahre)
- oder stark erhöhte Schweißneigung der Kopfhaut
Diese Angabe ist entscheidend, um die medizinische Notwendigkeit von Echthaar-Haarersatz nachvollziehbar zu begründen.
Wichtig für die Verordnung:
- Diagnose bitte klar und differenziert angeben
- ggf. Kopfhauterkrankungen oder Allergien ergänzen
Hinweis: Die Verordnung von Haarersatz ist budgetneutral.
