Haarersatz als Hilfsmittel – wichtige Information für Ärztinnen und Ärzte

Viele Patientinnen, die unter Haarausfall oder sehr feinem, dünner werdendem Haar leiden, erfahren eine erhebliche emotionale Belastung. Was oft nicht ausreichend bekannt ist: Ein Anspruch auf Haarersatz besteht nicht ausschließlich bei Chemotherapie.

Liegt eine ärztlich diagnostizierte Form der Alopezie vor, kann Haarersatz als medizinisches Hilfsmittel verordnet werden. Dabei handelt es sich – vergleichbar mit einer Prothese – um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und nicht um eine budgetrelevante Verordnung.

Die Ausstellung einer entsprechenden Verordnung ist durch verschiedene Fachrichtungen möglich, unter anderem durch:

  • Dermatolog:innen
  • Hämatolog:innen
  • Gynäkolog:innen
  • Internist:innen
  • Neurolog:innen

Mit einer Verordnung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität Ihrer Patientinnen. Für viele Frauen bedeutet Haarersatz weit mehr als eine ästhetische Lösung – er kann helfen, Selbstbewusstsein, Würde und ein Stück Identität zurückzugeben.

Um Sie im Praxisalltag zu unterstützen und die Verordnung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie auf dieser Seite hilfreiche Informationen und praktische Hinweise rund um das Thema Haarersatz.

Gemeinsam können wir betroffene Frauen bestmöglich begleiten und stärken.

 

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